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23.07.2021, 16:42 Uhr | Göttinger Tageblatt
Landkreis Göttingen kündigt Geländebegehungen an
 Um gezielter Festlegungen für den Schutz von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) treffen zu können, sollen diese Areale jetzt begangen werden. Damit hat der Landkreis Göttingen drei Planungsbüros beauftragt.
 
 Wenn demnächst fremde Leute über ein Grundstück laufen, müssen sich die Eigentümer nicht unbedingt wundern: Dann kann es sich um Mitarbeiter von drei Planungsbüros handeln, die im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen Geländebegehungen vornehmen. Die dienen der Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen, die unter anderem zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erforderlich sind, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.

Bis Mitte des Jahres 2022 soll es solche Geländebegehungen „für die Erstellung von Managementplänen für neun FFH-Gebiete“ geben. Da der Landkreis Göttingen die Managementplanung von zwei kreisübergreifenden FFH-Gebieten vollständig übernehme, würden auch Begehungen in den Landkreisen Northeim und Goslar ausgeführt, heißt es weiter. Und: „Die Mitarbeiter der Planungsbüros sind dafür mit Genehmigungen ausgestattet, die sie zum Betreten von Grundstücken und Naturschutzgebieten sowie zum Befahren von Straßen im Auftrag des Landkreises berechtigen.“

Auch Privatgrundstücke müssen betreten werden

Um die Erhaltungsmaßnahmen möglichst praktikabel festlegen zu können, müssten teilweise auch Privatgrundstücke betreten werden. Die Mitarbeiter der Planungsbüros würden dabei Rücksicht nehmen auf die Belange der Eigentümer, wird versichert. So betreten sie beispielsweise keine bestellten Ackerflächen. Eine vorherige Anmeldung sei aber aufgrund der Größe der FFH-Gebiete leider nicht möglich.

In folgenden Bereichen in der Region Göttingen soll es Geländebegehungen geben: • FFH-Gebiet „Reinhäuser Wald“ in den Gemeinden Friedland und Gleichen • FFH-Gebiet „Sieber, Oder, Rhume“ in den Gemeinden Bilshausen, Gieboldehausen, Wollershausen, Rüdershausen, Rhumspringe, Krebeck, Stadt Duderstadt • FFH-Gebiet „Seeanger, Retlake, Suhletal“ in den Gemeinden Landolfshausen, Seulingen, Rollshausen, Seeburg, Ebergötzen, Krebeck und Wollbrandshausen • FFH-Gebiet „Seeburger See“ in der Gemeinde Seeburg • FFH-Gebiet „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth“ in den Gemeinden Staufenberg und Stadt Hann. Münden • FFH-Gebiet „Schwülme und Auschnippe“ in der Gemeinde Adelebsen • FFH-Gebiet „Leine zwischen Friedland und Niedernjesa“ in den Gemeinden Friedland, Rosdorf und Jühnde.