Mehrheitsbeschluss im Rat / Flecken kauft Stromnetz-Anteil
Adelebsen. Der Flecken Adelebsen hat den Leinenzwang für Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften gelockert. Die nun aufgehobene Verordnung ist 1984 erlassen worden. Zum Schutz des Wildes untersagte sie es, Hunde in einer Entfernung von bis zu 50 Meter von Wald, Gehölzgruppen und Gewässern frei herumlaufen zu lassen.
Das komme im Flecken einem Totalverbot gleich, hat die Verwaltung zwischenzeitlich erkannt. Damit, so Bürgermeister Holger Frase (SPD), sei die Satzung vor Gericht anfechtbar. Bußgeldbescheide seien bisher nie ausgesprochen worden. Während SPD und Grüne die Aufhebung begrüßten, äußerten Christdemokraten Bedenken. Einige Halter könnten den Schritt als „Freibrief“ verstehen, nun überhaupt keine Rücksicht mehr auf Wildtiere zu nehmen. Es gebe Landesregeln zur Leinenpflicht, hielt der Bürgermeister dagegen. So dürften während der Brut- und Setzzeiten vom 1. April bis 15. Juli ohnehin keine Hunde frei herumlaufen. Die Aufhebung erfolgte bei drei Gegenstimmen.
Das Bürgerbüro des Fleckens bleibt auch künftig sonnabends geschlossen. Die rot-grüne Mehrheit wies mit dem Beschluss einen Vorstoß der CDU zurück. Die Koalition kam der Opposition aber etwas entgegen. Bürger können telefonisch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen ausgewertet werden.
Der Flecken Adelebsen kauft einen Anteil am Stromnetz, den zwölf Landkreisen in Nordhessen und Südniedersachsen im Dezember 2013 von der Eon Mitte erworben haben. Die Landkreise haben den 126 Gemeinden in ihrem Bereich angeboten, 49,9 Prozent des Netzes zu erwerben. Abgesehen von einem GmbH-Anteil in Höhe von 1400 Euro fallen keine direkten Kosten an. Der Flecken muss aber eine Bürgschaft gewähren. Die Kredittilgung erfolgen über die Gewinne, die die GmbH mit dem Netzbetrieb erzielt. Nach Abschluss der Tilgung 2033 fließt das Geld dann an den Flecken.
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